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Haunestausee unter Naturschutz Petersberg - Marbach (FZ) In den vergangenen Jahren haben die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda und der Wasserverband Haune umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen in dem südlich an das einstweilig sichergestellte Gebiet angrenzenden Abschnitt der Haune umgesetzt. Damit wird das bisherige Naturschutzgebiet um zehn Hektar auf 28,79 Hektar vergrößert. Auf diese Weise stellt die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel eine ökologisch reichhaltige Auenlandschaft als Brut- und Rastgebiet für zahlreiche seltene und bedrohte Wasservogelarten wie Haubentaucher, Zwergtaucher, Eisvogel und verschiedene Entenarten sicher. Sie schützt die Fläche als Lebensraum und Laichbiotop für Amphibien, Fische und andere an Gewässer gebundene Organismen. Das Gebiet war 1990 als Regenerationsgebiet einstweilig sichergestellt worden. Das sind Gebiete, die das Potenzial haben, sich durch planvolle Maßnahmen zu Naturschutzgebieten zu entwickeln. Die Verordnung war im Frühjahr 2002 abgelaufen. Seit 1990 hatte sich das Gebiet durch Entstehung von Feuchtgebieten, Schilfzonen und Auenwald naturschutzfachlich sehr positiv entwickelt. Zu den wesentlichen Inhalten der Schutzgebietsverordnung gehören vor allem Regeln für die Jagd und die Fischerei. Zulässig bleibt die Jagd auf Haarwild unter Nutzung der vorhandenen Hochsitze, jedoch nicht die Anlage von sogenannten Kirrungen - das sind kleine Lockfütterungen zur Bejagung von Wild - und nicht die Erneuerung von Hochsitzen. Durch die fortschreitende Sukzession wird die Bejagung in den nächsten Jahren zunehmend auf natürliche Weise erschwert. Die Jagd auf Federwild ist verboten. Der Besucher ist gehalten, die ausgewiesenen Wege nicht zu verlassen. Die Fischerei bleibt von den Wegen aus zulässig. Genehmigungen wie die Befischung mit Elektrofischereigeräten werden nach Absprache von der Oberen Naturschutzbehörde erteilt. |
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Ein Beitrag aus der Fuldaer Zeitung vom 17.01.2003 |
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Ein Beitrag von PETERSBERG-AKTUELL.de vom 18. Mai 2016 |
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